ProSiebenSat.1-Gruppe erwirkt Gerichtsurteil gegen onlinetvrecorder
Die ProSiebenSat.1-Gruppe hat beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst "onlinetvrecorder.com" erwirkt. Der Internetdienst fungiert als virtueller Videorecorder, der Nutzern eine Auswahl von Fernsehprogrammen über einen eigenen elektronischen Programmführer (EPG) unentgeltlich anbietet. Nach dem Urteil des Leipziger Gerichts ist es onlinetvrecorder künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln. Das Landgericht Leipzig sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts des Sendeunternehmens.
Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihre Programmsignale ohne ihre Zustimmung von Diensteanbietern, gleich welcher Art, nicht genutzt werden dürfen.
Bereits im Mai dieses Jahres hatte die ProSiebenSat.1-Gruppe beim Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Netlantic und ihren Dienst "shift TV" erwirkt. Der Dienst hatte unterschiedliche Satellitensignale abgegriffen und Kunden den Abruf einzelner Sendungen gegen eine monatliche Gebühr angeboten. Das Gericht sah in diesem Angebot einen Eingriff in das Sendesignal und damit eine Verletzung des Urheberrechts des Sendeunternehmens.
Gegen save.tv versuchten der Medienkonzern ProSiebenSat.1 und die RTL-Gruppe zu klagen, vergeblich.