Die neue «37°»-Dokumentation läuft Ende April im ZDF.
Am Dienstag, den 30. April 2024, strahlt das ZDF die «37°»-Dokumentation
«Verbrauchen missbraucht – Wenn Therapie zum Tatort wird» aus. Die Doku ist ab 08.00 Uhr in der Mediathek verfügbar, ab 22.15 Uhr läuft die Geschichte von Stephanie Schmidt im ZDF. Die Psychotherapie ist ein Ort für Menschen, deren Seele aus dem Gleichgewicht geraten ist. Hier bekommen sie Unterstützung und können sich anvertrauen, sich öffnen und auf Hilfe hoffen.
Die Regeln für den Umgang zwischen Therapeuten und Patienten sind klar geregelt – auch damit Patientinnen und Patienten sich in diesem schützenwerten Raum sicher fühlen können. Doch was passiert, wenn Therapeutinnen, Therapeuten diese Regeln missachten, das Vertrauen ausnutzen und es zu Grenzverletzungen kommt? Missbrauch in der Therapie ist seit 1998 ein eigener Straftatbestand. Grundlage ist der Gedanke, dass ein Mensch, der sich in einer Therapie öffnet, vergleichbar mit der Schutzbedürftigkeit von Kindern ist. Auch deshalb ist jede Form von privaten Kontakten verboten. Wer sich annähert, macht sich strafbar, wenn es zum Sex kommt. Auch deshalb, weil ein professioneller Umgang in einem Abhängigkeitsverhältnis Grundlage jedes Therapieerfolges ist und dieses Machtgefälle nicht ausgenutzt werden darf. Schätzungen zu Folge gibt es in Deutschland pro Jahr 1.400 Fälle, in denen Grenzverletzungen passieren.
Autorin Schmidt erzählt. „Im November 2023 lief bei «37°Leben» der Film über Max. Ein junger Mann, der den Missbrauch seines Kinderpsychologen öffentlich machte. Die Reaktionen auf den Film waren emotional. Briefe und E-Mails von Zuschauern zeigten, dass seine Geschichte kein Einzelfall ist. Missbrauch in der Therapie ist weiter verbreitet als gedacht und betrifft nicht nur Kinder. Auch erwachsene Patientinnen und Patienten sind betroffen und meldeten sich in der Redaktion. Ein Graubereich, der Erklärung benötigt, denn das Fatale wird hier erst beim genauen Hinsehen deutlich. Missbrauch in der Therapie hat viele Gesichter. Eines haben aber alle Fälle gemeinsam: Es gibt ein großes Abhängigkeitsverhältnis zwischen Therapeut und Patient. Der Patient, die Patientin muss sich in einer Therapie öffnen, sein Innerstes offenbaren. Wer sich öffnet, kann sich nicht gleichzeitig schützen. Wenn dieses Vertrauen dann von einem Therapeuten, einer Therapeutin ausgenutzt wird, hat es dramatische Folgen. Auch deshalb hat der Berufskodex klare Richtlinien. Jeder private oder sexuelle Kontakt steht unter Strafe – selbst wenn er einvernehmlich geschieht. Doch die Justiz tut sich bei diesem Thema bislang schwer. Der Straftatbestand §174c StGB ist für viele Staatsanwälte und Gerichte Neuland. Die Erfahrung, die viele Opfer machen: Das Verfahren wird eingestellt, selbst wenn die Beweislage eindeutig ist. Der eindrückliche Fall von zwei Frauen aus Thüringen, die einen 15-fachen Missbrauch anzeigten und belegen konnten, zeigt diese Ungerechtigkeit besonders und war erneut der Anlass, das Thema genauer zu beleuchten.“
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