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ARD, ZDF, ORF und DW stellen „Baukasten gegen Sexismus“ vor

Der Baukasten wurde entwickelt, um innerhalb der einzelnen Rundfunkanstalten die Ziele des Bündnisses gegen Sexismus umzusetzen.

Am heutigen 8. März wird der alljährliche Weltfrauentag gefeiert, an dem die ARD vor zwei Jahren die Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterzeichnet hatte. Ziel der Erklärung ist es, „eine gleiche Teilhabe aller Menschen in Kultur und Medien, frei von Sexismus, sexueller Belästigung und rückwärtsgewandten Rollenstereotypen – an den Arbeitsplätzen, aber auch in Texten, Filmen und auf der Bühne” anzustreben und dies durch praktisches Handeln zu unterstützen.  

Anlässlich des diesjährigen Tages haben die Gleichstellungsbeauftragten der ARD gemeinsam mit den Kollegen des ZDF, des ORF und der Deutschen Welle einen sogenannten „Baukasten gegen Sexismus“ vorgestellt, der entwickelt wurde, um innerhalb der einzelnen Rundfunkanstalten die Ziele des Bündnisses gegen Sexismus umzusetzen. In dem Baukasten sind insgesamt 16 verpflichtende und freiwillige Maßnahmen enthalten, die sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entgegenwirken sollen. In einer von der ARD verbreiteten Mitteilung heißt, dass die Maßnahmen bereits schrittweise in den Medienhäusern eingeführt worden sei und von allen Gleichstellungsbeauftragen kontrolliert und nachgehalten werde.

ARD-Vorsitzender Kai Gniffke: „Die ARD steht gemeinsam mit ZDF, ORF und Deutsche Welle für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander. Dass das kein Lippenbekenntnis ist, zeigen wir mit dem ‘Baukasten gegen Sexismus’. Die konkreten Maßnahmen setzen ein Zeichen für eine Unternehmenskultur, in der Sexismus, sexuelle Belästigung und überholte Rollenklischees keine Chance haben.“  

Die einzelnen Maßnahmen des Baukastens in der Übersicht:
Notwendige Maßnahmen: 
• Klare Leitlinien, Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen 
• Einrichten einer Beschwerdestelle und klare Kommunikation dazu   
• Information über freiwillige Beratungsangebote 
• Klausel gegen sexuelle Gewalt und Belästigung in Dienstleistungs- und Produktionsverträgen 
• Verpflichtende Anti-Sexismus-Schulungen für Führungskräfte 
• Verpflichtende Hinweise für Produktionen in Ablauf-Dispos 
• Verpflichtende Fortbildungsangebote für alle Ausbilderinnen und Ausbilder

Empfohlene Maßnahmen:
• Verpflichtende Anti-Sexismus-Schulungen für alle Auszubildenden (in allen Bereichen) 
• Verpflichtende Anti-Sexismus-Schulungen für Aufnahme- und Dispositionsstellen 
• Sichtbare Unterstützung mit Plakaten, e-Learnings, etc.
• Informationen zum Thema „Hass gegen Frauen” im Netz
• Sichtbares Bekenntnis der Geschäftsleitung gegen Sexismus (zum Beispiel auf Unternehmensseiten, Plakaten, Flyern) 
• Angebote zur Stärkung von Zivilcourage und Allyship – „Kolleg:innen helfen Kolleg:innen“  
• Schulungsangebote zu Diversity 

Optionale Maßnahmen:
• „Gemeinsam gegen Sexismus“ prominent platzieren 
• Jederzeit abrufbare Audio- und Videoinhalte zu den Themen Diversität, Gendergerechtigkeit, Gewalt gegen Frauen 
08.03.2024 06:00 Uhr Kurz-URL: qmde.de/149600
Veit-Luca Roth

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