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Empfehlung bleibt bestehen: Rundfunkbeitrag soll um 58 Cent steigen

Der Beitrag soll um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. Manche Bundesländer stehen der Empfehlung kritisch gegenüber, sodass erneut eine Hängepartie droht.

Runkfunkbeitrag

  • 1953: 3,58 €
  • 1970: 4,35 €
  • 1974: 5,37 €
  • 1979: 6,65 €
  • 1983: 8,31 €
  • 1988: 8,49 €
  • 1990: 9,71 €
  • 1992: 12,17 €
  • 1997: 14,44 €
  • 2001: 16,15 €
  • 2005: 17,03 €
  • 2009: 17,98 €
  • 2015: 17,50 €
  • 2021: 18,36 €
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat am Freitag, 23. Februar, ihren Bericht für die kommenden Rundfunkbeitrags-Periode vorgestellt, die ab dem kommenden Jahr beginnt. Im 24. Bericht bestätigt die Kommission nun die im November angestrebte Erhöhung um 58 Cent von aktuell 18,36 auf 18,94 Euro im Monat. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten ursprünglich einen höheren Bedarf angemeldet.

„Für die Beitragszahler bedeutet dies eine Steigerung um 0,8 Prozent pro Jahr“, wie es in dem Bericht heißt. Damit liege die Steigerung deutlich unter den aktuellen Preissteigerungsraten und auch unterhalb der von der Europäischen Zentralbank angestrebten Inflationsrate von circa zwei Prozent pro Jahr, so die KEF. Die empfohlene Erhöhung gilt ab dem kommenden Jahr bis 2028. Die Kommission hat einen finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand von 41.653,1 Millionen Euro errechnet. „Gegenüber dem im beitragsrelevanten 22. Bericht für 2021 bis 2024 festgestellten Gesamtaufwand von 38.668,6 Millionen bedeutet dies eine Steigerung von 2.984,5 Millionen Euro oder 1,9 Prozent pro Jahr“, heißt es in dem Bericht. Dieser Betrag sei einerseits notwendig, damit die Rundfunkanstalten ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Andererseits stehe der Bedarf im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, um die Belastung der Beitragszahler so gering wie möglich zu halten.

Aus Sicht der ARD stelle der Beitragsvorschlag nicht die Finanzierung aller anstehenden Zukunftsaufgaben sicher. Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke kommentiert die Empfehlung der KEF wie folgt: „Die unabhängige KEF hat ihren Beitragsvorschlag vorgelegt, jetzt sind die Länder am Zug. So sieht es das verfassungsgemäße Verfahren vor, das die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung sicherstellt. Der konkrete Vorschlag bedeutet für uns aber große Herausforderungen, denn künftig haben wir mehr Aufgaben als bisher. Zusätzlich zu unseren linearen Programmen in Radio, Fernsehen und Online haben wir den Auftrag, stärker in digitale Angebote für jüngere Generationen zu investieren. Das sind wir den Menschen schuldig, die Medien heute schon überwiegend im digitalen Raum nutzen.“

Ob die Erhöhung aber tatsächlich so kommen werde, steht auf einem anderen Blatt. Die Übergabe des Berichts des Kommissions-Vorsitzenden Prof. Dr. Martin Detzel an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) war am Freitag zwar ein obligatorischer Akt, dem auch eine gewisse Symbolik innewohnte. Denn nun liegt der Ball bei der Politik, die der Empfehlung folgen muss. Schon jetzt ist aber bekannt, dass sieben Bundesländer gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags sind. Dazu zählen Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.

Bereits vor drei Jahren, als der Beitrag um 86 Cent gestiegen war, brauchte es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, weil sich Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung stellte. Damals hatte sich die Anpassung um einige Monate verzögert. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses Thema die Politik in den kommenden Wochen und Monaten beschäftigen wird und womöglich zu einem wichtigen Wahlkampf-Thema aufgeblasen wird. In Sachsen, Thüringen und Brandenburg finden im September Landtagswahlen statt.

Hier geht's zum vollständigen Bericht der KEF.
23.02.2024 14:54 Uhr Kurz-URL: qmde.de/149406
Veit-Luca Roth

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