Das Berliner Verwaltungsgericht entschied gestern in einem von ProSieben beantragten Eilverfahren positiv für eine Ausstrahlung des mit Preisen und Kritikerlob ausgezeichneten Films "Der Soldat James Ryan" ab 20.00 Uhr.
Damit wurde der fast zwei Jahre dauernde Streit im Sinne der Zuschauer entschieden. Dieser wurde vor allem durch die umständlichen Entscheidungswege der Kommission der Gemeinsamen Stelle für Jugendschutz und Programm und des Medienrates der MABB (Medienanstalt Berlin Brandenburg) in die Länge gezogen.
Bereits am 19. Juli 2002 sprach sich das Berliner Verwaltungsgericht zum ersten Mal positiv für eine Ausstrahlung des Films ab 20.00 Uhr aus. Es wurden der MABB Fehler in der Entscheidungsfindung nachgewiesen und ein deutliches Kompetenzdefizit gegenüber der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.), auf deren Berurteilung für eine Ausstrahlung ab 20.00 Uhr sich ProSieben berufen hatte.
Gestern wurde die MABB laut richterlichem Beschluss dazu verpflichtet, ProSieben "durch ihren Direktor unverzüglich (...) eine vorläufige Ausstrahlungsgenehmigung für eine Ausstrahlung des Films 'Der Soldat James Ryan' am 5. Januar 2003 ab 20.00 Uhr (...) zu erteilen". Laut Beschluss war es für das Gericht nicht ersichtlich, "auf welcher Grundlage die (MABB) eine andere Entscheidung treffen könnte als die beantragte Genehmigung zu erteilen". ProSieben-Geschäftsführer Nicolas Paalzow: "Durch die Entscheidung ist es uns möglich, diesen mehrfach ausgezeichneten Film am 5. Januar 2003 um 20.15 Uhr endlich einem breiteren Publikum vorzustellen."
OTS: ProSieben Television GmbH