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Autorenstreik offiziell beendet

Die Mitglieder haben inzwischen dem neuen Vertrag zugestimmt. Auch einzelne Details sind bekannt.

Die WGA hat eine vorläufige Einigung mit der Alliance of Motion Picture and Television Producers über eine neue dreijährige Mindestgrundvereinbarung erzielt. Am 26. September stimmten der Verhandlungsausschuss, der WGAW-Vorstand und der WGAE-Rat einstimmig dafür, die Vereinbarung zu empfehlen. Sie wird nun den Mitgliedern beider Gilden zur Ratifizierung vorgelegt. Die Wahlberechtigten können vom 2. bis zum 9. Oktober abstimmen und erhalten bei der Eröffnung der Abstimmung Stimmzettel und Ratifizierungsunterlagen.

Der WGAW-Vorstand und der WGAE-Rat haben außerdem beschlossen, die einstweilige Verfügung aufzuheben und den Streik am Mittwoch, den 27. September, um 12:01 Uhr PT/3:01 Uhr ET zu beenden. Dies ermöglicht es den Autoren, während des Ratifizierungsprozesses an die Arbeit zurückzukehren, berührt jedoch nicht das Recht der Mitglieder, eine endgültige Entscheidung über die Annahme des Vertrags zu treffen.

Neue Bestimmungen
- Für eine Serie mit sechs Episoden müssen mindestens drei Autoren eingestellt werden. Für Serien, die sieben bis zwölf Episoden pro Staffel laufen, müssen fünf Autoren eingestellt werden; für Serien mit 13 oder mehr Episoden müssen sechs Autoren eingestellt werden. Projekte wie «The White Lotus» dürfen weiterhin alleine von einem Autor geschrieben werden.
- Für das Streaming produzierte Serien/Filme, die von mindestens 20 Prozent der Abonnenten des Dienstes innerhalb der ersten 90 Tage nach Veröffentlichung oder innerhalb der ersten 90 Tage des Folgejahres, in dem der Titel auf der Plattform verfügbar ist, angesehen werden, erhalten die Autoren einen Bonus zwischen 9.000 und 16.400 US-Dollar für TV-Episoden und 40.500 US-Dollar für Spielfilme mit einem Budget von über 30 Millionen US-Dollar. Diese Bonusstruktur gilt für Titel, die nach dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden.
- Ein Autor kann sich dafür entscheiden, bei der Erbringung von Schreibdienstleistungen KI zu verwenden, wenn das Unternehmen dem zustimmt und der Autor sich an die geltenden Unternehmensrichtlinien hält, aber das Unternehmen kann nicht verlangen, dass der Autor bei der Erbringung von Schreibdienstleistungen KI-Software (z. B. ChatGPT) verwendet.
27.09.2023 10:18 Uhr Kurz-URL: qmde.de/145458
Fabian Riedner

super
schade


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The White Lotus

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