Die neue Vergütungsregel betrifft fiktionale Primetime-Produktionen und soll die Nachvergütung und Rückwirkung für Filme, Serien und Sitcoms regeln.
RTL Deutschland und der Bundesverband Regie haben die erste gemeinsame Vergütungsregel nach dem Urhebergesetz (Paragraph 36) getroffen, die sowohl die Nachvergütung als auch die Rückwirkung für Primetime-Filme, -Serien und -Sitcoms regelt. Die Vergütungsregel, auch „GVR Primetime Fiction I“ genannt, umfasst rückwirkend alle fiktionalen Auftragsproduktionen von RTL und VOX. Wenn bestimmte Zuschauer-Schwellenwerte durch Erstausstrahlungen und Wiederholungen erreicht wurden, werden diese ab 2010 nachvergütet. Außerdem ist eine Beteiligung an Vertriebserlösen aus Auslandsverwertungen festgelegt worden. Darüber hinaus wurden weitere Verhandlungen über Vergütungsregeln für Produktionen ab 2022 für das Jahr 2023 verabredet.
„Wir freuen uns, dass wir in konstruktiven Verhandlungen mit dem Bundesverband Regie eine vertragliche Vereinbarung erzielen konnten, die erfolgreiche kreative Leistungen angemessen honoriert“, so Andreas Fischer, Chief Operating Officer RTL Deutschland.
„Wir sind froh, endlich die Vergangenheit für die betroffenen Kollegen:innen regeln zu können und danken den konstruktiven Verhandlern auf Seiten von RTL“, erklärt Florian Prugger, Justiziar des BVR, „Wir sehen den kommenden Verhandlungen für eine GVR, die die Zukunft regeln soll, optimistisch entgegen“, ergänzt Jobst Oetzmann, Beirat des BVR.
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