Das ZDF legt Verfassungsbeschwerde gegen das Zustandekommen des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ein. Darin war die Rundfunkgebühr abweichend vom Vorschlag der KEF festgesetzt worden.
Nachdem sich als Folge der bereits eingelegten Verfassungsbeschwerde der ARD das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entwicklung befassen muss, könne das ZDF nicht außen vor bleiben. Da die vom ZDF favorisierte politische Lösung keine Chance mehr habe, bleibe dem Sender, so Schächter, keine andere Wahl. Das ZDF müsse bei diesem Verfahren als aktiv legitimierter Verfahrensbeteiligter seine Stimme erheben können. Anliegen des ZDF sei es, durch eine Optimierung des Gebührenfestsetzungsverfahrens Rechtsklarheit für alle Beteiligten – Länder wie Sender – zu schaffen. Schächter: "Niemand hat ein Interesse daran, dass alle vier Jahre Grundsatzdebatten geführt werden müssen."
Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber begrüßte die Entscheidung des ZDF: "Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Kernpunkt der Auseinandersetzung ist nicht das konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben fehlt, nachdem sich die Politik über die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hinweggesetzt hat." Gruber weiter: "Mehr Rechtsklarheit liegt im Interesse aller Beteiligten. Diese jetzt zusammen mit dem ZDF feststellen zu lassen, stärkt die Position der Öffentlich-Rechtlichen insgesamt."
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