Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 13. Februar 2006 den Sender Sat.1 mit einer Beanstandung gerügt, weil dieser über Jahre hinweg im
«Frühstücksfernsehen» und
«17:30 Live aus Berlin» Schleichwerbung platziert hat.
Dabei waren von Vermittlungsagenturen angelieferte oder selbst produzierte Beiträge ausgestrahlt worden, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen oder Verbänden entstanden waren. Nach Presseveröffentlichungen hatte die ProSiebenSat.1 Media AG durch eine Anwaltskanzlei, die mit der Rechtsabteilung und der Innenrevision zusammenarbeitete, die Sender der Gruppe insgesamt auf unzulässige Einflussnahme untersuchen lassen.
Aufgrund der kurzen Verjährungsfristen wurde ein Bußgeld ausgeschlossen, dennoch muss der Berliner Privatsender einen Betrag von 100.000 Euro an "jugendschutz.net" zahlen. Es wird darüber hinaus 400.000 Euro Medialeistung für die Ausstrahlung eines mit großem Erfolg bereits eingesetzten sozialen Spots im Dienst der Öffentlichkeit aufwenden, mit dem auf die Gefahren des Internet für Kinder und Jugendliche hingewiesen wird.
Der Sender habe inzwischen personelle Konsequenzen gezogen und organisatorische Strukturen aufgelöst, die Grundlage der Aktivitäten waren, hieß es. Es seien neue Richtlinien und Verfahrensweisen im Hinblick auf die Absicherung gegen Schleichwerbung in Kraft getreten. Außerdem seien Einsichtsmöglichkeiten für die Landesmedienanstalt in interne Unterlagen bei Sat.1 für Verdachtsfälle installiert worden. Insgesamt entspreche damit das Vorgehen der Medienaufsicht im privaten Rundfunk in vollem Umfang dem Vorgehen von ARD und ZDF in den dortigen Fällen. Hinzu käme die finanzielle Sanktion und die deutliche und öffentliche Rüge der Aufsicht gegenüber dem ausstrahlenden Sender sowie dessen Programmverantwortlichen.