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n-tv-Übernahme: Kartellamt stellt sich quer

Nach dem Springer-Rückzug bei ProSiebenSat.1 steht es nun auch nicht gut um den Nachrichtenkanal n-tv: Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der alleinigen Kontrolle an n-tv durch RTL abgemahnt. Dies wurde am Montag bekannt.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den bundesweiten Fernsehwerbemarkt in Deutschland. Auf diesem Markt verfügt die RTL Group mit ihren Sendern RTL, VOX, Super RTL und n-tv gemeinsam mit der ProSiebenSat.1 GruppeMedia AG, Unterföhring, bereits heute über eine marktbeherrschende Stellung, hieß es. Nach bisherigen Erkenntnissen des Bundeskartellamtes führe der geplante Erwerb der restlichen 50 Prozent der Anteile an n-tv zur Absicherung und damit zur Verstärkung dieser kollektiven marktbeherrschenden Stellung.

Der bislang gemeinsam kontrollierte Sender n-tv würde durch den geplanten Erwerb künftig alleine durch die RTL Group kontrolliert. Nach den bisherigen Ermittlungen ginge damit eine Erhöhung und Intensivierung der Einflussmöglichkeiten auf n-tv einher. Die RTL Group könnte nach dem Zusammenschluss alle Entscheidungen alleine treffen und die Geschäfte bestimmen, ohne auf die Interessen von CNN/Time Warner Rücksicht nehmen zu müssen. Außerdem würde der geplante Zusammenschluss durch eine weitere Angleichung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturmerkmale zu einer Verengung des bestehen-den Duopols zwischen der RTL Group und der ProSiebenSat.1 Gruppe führen.

Die Zusammenschlussbeteiligten haben bis zum 16. Februar 2006 die Gelegenheit, zu der Abmahnung Stellung zu nehmen.
07.02.2006 17:26 Uhr Kurz-URL: qmde.de/13133
Alexander Krei  •  Quelle: Bundeskartellamt

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n-tv

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