Der neue TV-Sender des Boulevardblatts hatte am Wahlsonntag zeitweise das Live-Bild von ARD und ZDF übernommen. Das hat nun rechtliche Konsequenzen.
Am Sonntag waren eigenartige Bilder beim neuen Nachrichtensender Bild TV zu sehen, der TV-Station des Boulevardblatts, das in den vergangenen Wochen sehr kritische dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegenüberstand. Zum einen zeigte der Bild-Sender um 18 Uhr die ersten Prognosen und zu späterer Stunde war dort teilweise die von ARD und ZDF ausgestrahlte «Berliner Runde» im Bild. Bild TV übernahm kurzerhand das TV-Signal und zeigte es im Split-Screen. ARD und ZDF zeigte sich daraufhin verwundert ob dieser Tatsache und kündigte eine Prüfung rechtlicher Schritte an, schließlich hatte man keine Vereinbarung mit dem Sender aus dem Hause Axel Springer getroffen, die dies erlaubt hätte. An beiden Stellen ist diese Prüfung nun offenbar abgeschlossen.
Dem Evangelischen Pressedienst teilte ein ARD-Sprecher am Donnerstag mit, dass man Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend machen werde. Ein ZDF-Sprecher sagte dem Branchendienst ‚DWDL‘: „Das ZDF zieht Konsequenzen aus der nicht genehmigten Übernahme von Teilen der ZDF-Wahlsendungen im linearen Angebot und auf der Website von Bild-TV am Wahlsonntag.“ Auch das ZDF fordert in Bezug auf das Urheberrechtsgesetz Unterlassung und Schadensersatz.
Bild TV äußerte sich bereits einen Tag nach der Wahl zu der Tatsache, das TV-Bild übernommen zu haben und argumentierte, dass die Bundestagswahl ein zeithistorischer Moment gewesen sei, weswegen man die „stark unterschiedlichen Prognosen“ mit klarem Quellenhinweis live zitiert habe und ausgewählte Sequenzen aus der «Berliner Runde» übernommen und für unsere Zuschauer eingeordnet habe. Schon am Montag stellte man klar, dass man sich ergebende Ansprüche von ARD und ZDF gerne begleichen werde. Die Fehde zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Bild TV geht damit in die nächste Runde.
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