Die Vorwürfe gegen den Regisseur wurden bereits im Januar 2018 im Zuge der MeToo-Bewegung bekannt. Wedel hat diese per Eidesstattlicher Erklärung bestritten und auch jetzt kritisiert seine Anwältin die Anklage.
Am Freitag teilte die Staatsanwaltschaft München I mit, dass sie Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel erhoben habe. Der Vorwurf lautet Vergewaltigung. Der Vorwurf datiert sich in den „nicht mehr genau bestimmbaren Zeitpunkt zwischen Juni und Oktober 1996“, wie es in der Anklage heißt. Damals soll Wedel die Schauspielerin Jany Tempel laut ihrer Aussage in einem Münchner Hotel zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Die damals 27-Jährige wollte eigentlich nur für eine Rolle vorsprechen.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch einen Bericht des ‚Zeit Magazins‘ vom 4. Januar 2018, also der Hochphase der MeToo-Bewegung, durch die unter anderem auch Filmproduzent Harvey Weinstein wegen sexueller Übergriffe zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Die Anschuldigungen gegen Wedel waren in Deutschland das prominenteste Beispiel der Bewegung. Nach mehr als drei Jahren erfolgte nun also die Anklage. Die Dauer begründete die Staatsanwaltschaft darin, dass der Sachverhalt bereits lange zurückliegt. Die Staatsanwaltschaft ließ wissen: „Zahlreiche Zeugen, die zwar nicht das unmittelbare Tatgeschehen wahrgenommen haben, aber doch Wahrnehmungen gemacht haben konnten, die für die Beurteilung des Sachverhalts unter Umständen relevant sind, mussten erst aufgespürt und zum Teil über die internationale Rechtshilfe im Ausland befragt werden.“
Insgesamt wurden über 20 Zeugen und Zeuginnen befragt. Die 20-seitige Anklage führt zudem die sachverständige Gutachterin sowie einige Urkunden und Augenscheinsobjekte, wie Kalender, als Beweismittel an. Wedel hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe sämtliche Anschuldigen per eidesstattlicher Erklärung bestritten und zeigte sich sogar erfreut über die Ermittlungen. Er vertraue der Staatsanwaltschaft, sagte er in einem Interview mit der Bild-Zeitung.
Wedels Anwältin, Dörthe Korn, kritisierte die nun erhobene Anklage: „Das Ermittlungsverfahren, das von einer fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung eingeleitet und begleitet wurde, dauert seit mehr als drei Jahren an, ohne dass sich in dieser Zeit durchgreifende neue Gesichtspunkte zur Belastung unseres 81-jährigen Mandanten ergeben haben. Das Geschehen, das diesem zur Last gelegt wird und das er bestreitet, liegt beinahe 25 Jahre zurück. Der Tatvorwurf beruht letztlich allein auf der Behauptung der Nebenklägerin, die diese gegenüber einem Presseorgan unter dem Vorbehalt machte, dass die angebliche Tat verjährt sei und die Wahrheit ihrer Beschuldigung nicht mehr in einem Gerichtsverfahren überprüft werden dürfe.“
„Wenn die zuständige Strafkammer das Hauptverfahren eröffnen sollte, wird die Richtigkeit dieser Beschuldigung in der Hauptverhandlung zu klären sein. Es wäre nicht angemessen, das Verfahren weiter zum Gegenstand spekulativer Sensationsberichterstattung zu machen“, teilte Korn weiter mit. Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.
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