Die Produzentenallianz meldet kurz vor Jahresende einen Erfolg betreffend der Ausfallsicherung für Corona-bedingte Drehunterbrechungen. Diese Maßnahme soll Fernseh- und Streamingproduktionen sichern.
Federführend in den Verhandlungen der Produzentenallianz wollte das Land Nordrhein-Westfalen den
Ausfallfonds II seit Mai 2020 über die Bühne bringen. Vergangenen Donnerstag, den 17. Dezember, vermeldete die Allianz, dass sich die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gemeinsam mit Sendergruppen und der Produktionswirtschaft auf eine entsprechende Regelung für den Ausfallfonds II geeinigt haben.
Mit dieser Einigung soll ein wichtiger Schritt in Richtung der Stabilisierung der Fernsehproduktionsstandorte in Deutschland gefasst werden und somit die Programmversorgung gesichert bleiben.
Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz vermeldete, dass gerade im Hinblick auf einen erneuten Lockdown dieser Ausfallfonds II keine Sekunde zu früh käme. Es war allerhöchste Zeit, um eine gemeinsame Lösung für das existenzbedrohende Risiko Covid-19-bedingter Produktionsausfälle zu finden.
Exakt sieht die Regelung folgende Maßnahmen vor: Kommt es zu Produktionsausfällen mit entsprechendem wirtschaftlichem Schaden übernehmen
57,5 Prozent der Kosten die beteiligten Länder, Sendergruppen und Streaming-Dienste übernehmen
32,5 Prozent. Die verbleibenden
zehn Prozent müssen die Produzenten in einer Selbstbeteiligung tragen, je nach Fall mindestens 10.000 Euro. Nach oben hin abgegrenzt umfasst diese Regelung Ausgleichsleistungen in Höhe von bis zu 800.000 Euro, wobei die Summe und Leistungen je nach Genre unterschiedlich gestaffelt sind.
Muss eine Produktion also Corona-bedingt unterbrochen werden und es entsteht beispielhaft ein anerkannter Schaden von 100.000 Euro tragen die Länder 57.500 Euro, beteiligte Sendergruppen oder Streaming-Dienste tragen 32.500 Euro und die verbleibenden 10.000 Euro verbleiben bei der Produktionsfirma selbst. Diese Risikoabsicherung erfolgt entsprechend sogenannter Realkosten, was bedeutet, dass der Produzent die zu erwartenden zusätzlichen Aufwendungen gegenüber dem Sender geltend macht. Ausgezahlt werden die Gelder wie schon beim
Ausfallfonds I über die Filmförderungsanstalt FFA.
Beachtet muss werden, dass wenn eine Produktion Hilfsgelder beanspruchen möchte, diese in einem der oben genannten und somit beteiligten Bundesländern ihren Hauptsitz braucht. Der Ausfallfonds II soll rückwirkend zum 1. November 2020 in Kraft treten und Schäden abdecken, welche sich bis zum 30. Juni 2021 ergeben.
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