Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender von Axel Springer und Präsident des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), kritisiert eine geplante Gesetzteseinführung scharf.
„Der Vorschlag des Justizministeriums ist absurd“, so prangt Döpfners Aussage in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Grundsätzlich bezieht sich Döpfner auf die im März 2019 beschlossene
Europäische Urheberrechtsrichtlinie. Diese soll Unternehmen wie Google und Facebook vorgeben, dass sie für die Verwertung von Urheberrechten Lizenzgebühren zahlen müssen. Die Mitgliedsstaaten müssen diese Richtlinie bis Juni 2021 in die nationale Gesetzgebung aufgenommen haben. Soweit so gut.
Nicht für Mathias Döpfer, der vor allem die geplanten Ausnahmen zum Anlass seiner Wut nimmt. Laut ihm könnten durch die Umsetzung in geltendes Recht „bis zu tausend Zeichen, kurze Bild- und Tonsequenzen erlaubnisfrei genutzt werden“. Es ergebe sich ein „Plattform-Schutzgesetzt“ und nicht eines, das für fairen Wettbewerb und Vielfalt in der Verlagswelt sorgt. In seinen Ausführungen ging er so weit, die Überlegungen des Justizministeriums als „grob EU-rechtswidrig" zu bezeichnen.
Ginge es nach ihm sollte eine „Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie“ angestrebt werden. Teil der Überlegungen sollten auch Verwertungsgesellschaften sein, damit sich Plattformen nicht durch Einzeldeals dem Recht entziehen könnten. Auch einen Schiedsgericht-Mechanismus nach australischem Vorbild stellt er zur Debatte. Die Zeit sei knapp und das angesprochene Plattform-Schutzgesetz müsse verhindert werden, stellt Döpfer klar. Wer Verlagsinhalte für kommerzielle Zwecke nutzen will, muss zahlen, nur so könne laut ihm Vielfalt und Wettbewerb garantiert bleiben.
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