Mit diesem Wirtschaftsplan kann man dies dem Rundfunkrat am 7. Dezember zur Genehmigung vorlegen.
„Eine bedarfsgerechte Finanzierung, ein zweckorientierter und wirtschaftlicher Einsatz der anvertrauten Mittel und eine effektive Gremienkontrolle sind für den MDR wichtige Grundlagen, um den Wertbeitrag für die Gesellschaft im gesetzlichen vorgeschriebenen Maß erfüllen zu können“, so MDR-Verwaltungsratsvorsitzender Joachim Dirschka, der die Ausgestaltung des Plans für das Gemeinwohl für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschreibt. So steht der jetzige Wirtschaftsplan des MDR fest, der dann am 7. Dezember dem Rundfunkrat zur Genehmigung vorgelegt werden kann.
Dabei findet Dirschka harsche Worte zur jetzigen Befassung der Politik mit dem Beitrag: „Ein monatlicher Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro ab Januar 2021 bedeutet für den MDR eine Absenkung des Haushalts im zweistelligen Millionenbereich bis 2024“. Dabei basiere der Entwurf auf der von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (KEF) als bedarfsgerecht eingestufte Finanzierung. Damit soll der Plan eine konsequente Ausrichtung an den Prinzipien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Mittelverwendung haben und gleichzeitig entsprechende Priorisierungen für die weitere Erfüllung des Programm- und Telemedienauftrags des MDR besitzen, beteuert Dirschka.
Der MDR-Verwaltungsrat besteht dabei aus sieben Mitgliedern: Birgit Diezel, Joachim Dirschka, Prof. Dr. Jutta Emes, Dr. Karl Gerhold, Christian Schramm, Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch und Dr. Jürgen Weißbach. Eines seiner Aufgaben ist die Überwachung der Geschäftsführung der Intendantin, der Vorschlag für die Wahl des Intendanten und dessen Abberufung, aber eben auch die Feststellung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses. Die Mitglieder des Rates sind dabei verpflichtet die Interessen des MDR zu fördern und sind bei ihrer Aufgabenerfüllung nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden.
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