Die Produktionen müssen sehr strenge Auflagen beachten.
Jetzt herrscht (halbwegs) Planungssicherheit: Nach jetzigem Stand ist die Fortführung von TV-Studioproduktionen in Köln nicht gefährdet. Das war in den zurückliegenden Stunden nicht ganz klar, denn im Zuge des generellen Veranstaltungsverbotes hatte die Rheinmetropole Dreharbeiten verboten. Bisher erteilte Genehmigungen, so hieß es in einem diese Woche verschickten Schreiben, würden ihre Gültigkeit verlieren. In Köln ist etwa der Studiobetreiber MMC zu Hause, dort entstehen momentan zahlreiche große TV-Produktionen. «Big Brother», «Let's Dance», «The Masked Singer» und «Deutschland sucht den Superstar» gehören dazu. Die Tatsache, dass die Stadt Köln auch Dreharbeiten auf "Privatgelände" untersagte, sorgte für zusätzliche Unsicherheit. MMC betonte nun gegenüber
DWDL, dass die TV-Studios nicht betroffen seien – sie sind immerhin kein Privatgelände, sondern eine gewerbliche Einrichtung.
Damit in Studios weiterhin produziert werden darf, müssen aber noch strengere Auflagen eingehalten werden. Schon seit vergangener Woche finden große Showproduktionen ohne Studiopublikum statt – das reicht inzwischen aber nicht mehr. Die Anzahl der im Studio direkt anwesenden Personen müsse auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden. Das heißt: Weder Freunde noch Familie und schon gar nicht Pressevertreter können direkt im Studio anwesend sein. Grundsätzlich heißt es, dass sämtliche Stühle auf den Gästeplätzen freizubleiben haben – nicht einmal Teammitglieder dürfen hier eine zuschauende Rolle einnehmen.
Noch vergangenen Samstag etwa sangen die Kandidaten von «Deutschland sucht den Superstar» vor einem Minipublikum, das aus Familie und Freunden bestand. Das wird nun kommenden Samstag nicht mehr möglich sein. Die erste große Live-Produktion, die die neuen Richtwerte umsetzte, war am Montagabend die Entscheidungsshow von «Big Brother». «The Masked Singer», das am Dienstagabend live bei ProSieben gezeigt wird, folgt diesem Beispiel. Gänzlich untersagt sind in Köln somit jegliche Außendrehs für fiktionale Formate – das betrifft zum Beispiel «Köln 50667», das zahlreiche Szenen in der authentischen Umgebung herstellt. Nicht betroffen vom Drehverbot sind journalistische Inhalte. Nachrichtensendungen dürfen im Zuge des Informationsauftrags auch weiterhin berichten.
Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen darf bis Mitte April nicht mehr gedreht werden – für zahlreiche dieser Einrichtungen gilt ohnehin selbst für Angehörige von Patienten ein recht strenges Besuchsverbot.
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