Um gegen das Coronavirus anzukämpfen und das Gesundheitssystem zu entlasten: Die Bundesregierung und die Bundesländer haben entschieden, dass Kultureinrichtungen (darunter Kinos) ihre Pforten schließen müssen.
Die freiwillige Distanznahme hat am Wochenende in der Bundesrepublik nur vergleichsweise wenig bewegt. Um die Coronavirus-Pandemie effektiv einzudämmen und zu einem Abflachen der Infektionskurve beizutragen, haben die Bundesregierung und die Bundesländer daher nun gemeinsame Richtlinien beschlossen. Diese sehen die Schließung zahlreicher Geschäfte und Einrichtungen vor, die nicht zur absolut nötigen Grundversorgung gehören und daher dazu beitragen würden, dass sich das Virus unnötig verbreitet, sollten sie weiterhin geöffnet bleiben.
Für die Medienwelt von besonderer Relevanz: Diese Richtlinien sehen unter anderem die Schließung sämtlicher Kinos vor. Die Bundesländer werden daher ab sofort, sofern nicht ohnehin schon geschehen, entsprechende Verordnungen treffen und deren Umsetzung durchsetzen. In den vergangenen Tagen beschlossen schon manche Städte und vereinzelte Bundesländer Kinoschließungen – in Bayern etwa sollte unabhängig von diesen neuen Richtlinien eh heute der vorläufige Kino-Schwanengesang stattfinden.
Abseits des Kultur- und Unterhaltungsbetriebs müssen Menschen aber nicht von einem Notstand ausgehen: Ähnlich wie in Italien und Österreich, wo bereits vergleichbare Vorkehrungen verkündet und durchgesetzt wurden, sollen in der Bundesrepublik Geschäfte und Einrichtungen, die zu der Versorgung der Bevölkerung beitragen, geöffnet bleiben. Um in Supermärkten die Laufkundschaft zu entzerren, wird sogar überlegt, die sonntägliche Öffnung zu gestatten. Näheres zu diesem Maßnahmenkatalog wird ab 18 Uhr in einer Pressekonferenz der Kanzlerin erläutert.
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