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Schleichwerbung: ARD-Intendanten beschließen harte Maßnahmen

Bei ihrer Tagung in Stuttgart am 12. und 13. September 2005 haben die Intendantin und die Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten weitere, einschneidende Maßnahmen gegen Schleichwerbung beschlossen. Eine eigens eingerichtete Clearingstelle der ARD unter dem Vorsitz des SWR-Justiziars Dr. Hermann Eicher hatte demnach in den vergangenen Wochen Aufklärungsarbeit sowie Gegenmaßnahmen abgestimmt und koordiniert und eine genaue Dokumentation der aufgeklärten Fälle vorgelegt. Auf Grundlage dieses Berichts beschlossen die ARD-Chefs nun die Präzisierung der Produktionsverträge mit Blick auf das Schleichwerbeverbot sowie die Einführung einer "Programmbeobachtung" und weitere Maßnahmen zur Trennung von Werbung und Programm, wozu auch genaue Vorschriften über die Beistellung so genannter Produktionshilfen Dritter gehören.




ARD-Vorsitzender Dr. Thomas Gruber: "Mit den heute beschlossenen Maßnahmen hat die ARD die richtigen Schlüsse aus den Vorfällen bei der Bavaria und ihren Tochterunternehmen gezogen. Wir haben aufgeklärt und konsequent gehandelt. Oberstes Ziel der ARD ist es, Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit ihres Programms unter allen Umständen sicher zu stellen."

Der Bericht der Clearingstelle dokumentiert in Abstimmung mit den Gesellschaftern der Bavaria Fälle von Schleichwerbung bei der Bavaria Film GmbH, bei der Saxonia Media, der Maran Film GmbH und der Colonia Media. In dem Bericht werden die illegalen Produkt- und Themenplacements in der Serie «Marienhof», der Serie «In aller Freundschaft» und einigen «Tatort»-Produktionen aufgeführt, hieß es. Er sagt aus, dass im ARD-Gemeinschaftsprogramm Schleichwerbung nur bei Auftragsproduktionen festgestellt werden konnte. Als Konsequenz aus den erkannten Vorfällen wird auf das schon beschlossene, umfangreiche Maßnahmenpaket der Bavaria Film GmbH verwiesen und eine weitere Anpassung der Produktionsverträge formuliert.

Zukünftige Verträge über Auftragsproduktionen enthalten die Garantie, dass keinerlei finanzielle Zuwendungen oder geldwerte Vorteile Dritter im Spiel sind, andernfalls drohen empfindliche Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüche. Der Vorsitzende der Clearingstelle wurde beauftragt, die Anpassungen mit dem Verband Deutscher Fernsehproduzenten abzustimmen.

SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher: "Das Risiko hinsichtlich drohender Konsequenzen aus einem Schleichwerbefall wird künftig deutlich höher sein als der gegebenenfalls bestehende Anreiz, daraus finanzielle Vorteile zu ziehen."
13.09.2005 15:55 Uhr Kurz-URL: qmde.de/11257
Alexander Krei  •  Quelle: ARD

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Schleichwerbung

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