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Kartellamt nimmt Champions-League-Deal unter’s Auge

Es wird ermittelt, ob der Deal zwischen Sky und DAZN, abgeschlossen im Sommer 2017, kartellrechtskonform ist.

Über ein Jahr nach Bekanntwerden der Zusammenarbeit zwischen den Anbietern Sky und DAZN bei den Rechten zur UEFA Champions League, hat das Bundeskartellamt nun Ermittlungen angekündigt. In einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung erklärte die Behörde, die den Wettbewerb stärken soll: „Mit der laufenden Saison der Champions League hat sich für die Fernsehzuschauer in Deutschland einiges geändert. Sky und DAZN sind zwei der wichtigsten Anbieter von Premiumsport im Pay-TV. Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschränkt hat“, so Andreas Mundt, Präsident des Kartellamtes.

Wieso die Ermittlung erst nach mehr als einem Jahr einsetzt, wurde nicht erklärt. Sky ist der führende Anbieter von Pay-TV in Deutschland und unterliegt daher unter Umständen besonderen kartellrechtlichen Beschränkungen bei der Kooperation mit Wettbewerbern. „Die Vereinbarung zwischen Sky Deutschland und Perform könnte zu einer weiteren Absicherung der Marktposition von Sky beitragen“, heißt es in der Mitteilung der Behörde.

Andererseits: Erstmals besitzt Sky nicht mehr die alleinigen Pay-TV-Rechte, sondern teilt sie mit einem anderen Bezahldienst. Aktuell würden, so das Kartellamt, DAZN, Sky und andere Marktteilnehmer zur Sache befragt. Sowohl Sky als auch DAZN erklärten, mit den Behördern kooperieren zu wollen.
16.10.2018 12:50 Uhr Kurz-URL: qmde.de/104511
Manuel Weis

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schade

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Es gibt 5 Kommentare zum Artikel
Wolfsgesicht
16.10.2018 23:58 Uhr 3
Mir ist es ein absolutes Rätsel was sich das Kartellamt überhaupt gedacht hat.



Das Ziel ist es doch, dass entweder ein adäquates Konkurrenzprodukt zu einem Produkt existieren muss, oder das selbe Produkt bei mehreren Anbietern zu erwerben sein muss.



Das Kartellamt hat aber nichts der gleichen gemacht, sondern ein exklusives Produkt auf exklusive Portale verteilt. Wow.



Als gäbe es nur einen Verkäufer für pc-Komponenten und das Kartellamt sagt „das Grafikkarten Geschäft musst du abgeben“.

Bringt mir als Verbraucher nichts, die Grafikkarte muss ich trotzdem kaufen.



Und wenn Dortmund gegen Bayern spielt bin ich auch an einen Anbieter gebunden.

Sehr nicht, wo da die Konkurrenz sein soll.



Eigentlich müsste das Kartellamt dann auch reingrätschen und sagen „2 der 10 Folgen von stranger Things muss Netflix abgeben. Exklusive Vermarktung auf Netflix ist verboten!“ (Bitte nicht)

Könnte ich das komplette Produkt woanders sehen wäre das was anderes.



Wieso das Kartellamt das für eine verbraucherfreundliche Lösung hält, dass ich jetzt 3 Abos brauche um eine Saison zu verfolgen, ist mir ein Rätsel. Der Pokal wird bestimmt auch noch geteilt...vielleicht gewinnt die lizenz dann Amazon. Dann brauche ich 4 Abos. Aber alles zum Wohle des Verbrauchers.



Was genau an dem Deal zwischen Sky und dazn falsch sein soll sagt das Kartellamt aber nicht, oder?
eis-fuchsi
17.10.2018 16:29 Uhr 4
so wie ich das vermute, wird sich DAZN aus dem Bieten rausgehalten haben

und das Kartellamt will nun überprüfen, ob das vorher zwischen Sky und DAZN so abgesprochen wurde
Wolfsgesicht
17.10.2018 16:48 Uhr 5
Gut, das wäre natürlich falsch.



(Auch wenn der Preis durch einen etwaigen Deal niedriger ist und damit verbraucherfreundlicher und damit das Kartellamt ja wiederum verbraucherunfreundlich handelt. Aber wer weiß was passieren würde, wenn das dauerhaft so laufen würde zwischen dazn und sky. Also: Richtig so.)
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